ISPS - Code / PFSO
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Besondere Gefahrenabwehr in Schifffahrt und Häfen
Risikobewertung von Hafenanlagen

die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat 2003 eine Ergänzung des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) und Gefahrenabwehrmaßnahmen für den Seeverkehr verabschiedet. Dies geschah im Hinblick auf die Befürchtung, dass Seeschiffe und Hafenanlagen im Zusammenhang mit dem internationalen Terrorismus als Anschlagsziel oder Seeschiffe und deren Ladung als Transportmittel von Materialien und Personen für Terrorangriffe benutzt werden können.

Die zu ergreifenden Maßnahmen werden in dem gleichzeitig verabschiedeten „International Ship and Port Facility Security (ISPS) – Code“ geregelt und müssen in Deutschland, sowie allen anderen Ländern, die SOLAS gezeichnet haben, umgesetzt werden. Nachdem zuerst die Seehäfen dies umgesetzt haben, wird dieser Prozess, gemäß EU- Verordnung, nun auch in den Binnenhäfen fortgesetzt werden müssen.

Der Geltungsbereich dieser Vorschriften umfasst Schiffe ab 500 BRZ in der internationalen Fahrt und solche Hafenanlagen, in denen Schiffe im internationalen Verkehr abgefertigt werden. Insofern kann auch Ihr Unternehmen/Betrieb von den neuen Regelungen betroffen sein.

Die Betreiber einer solchen Hafenanlage müssen, im Rahmen eines zu erstellenden Gefahrenabwehrplanes, Maßnahmen festlegen und anschließend umsetzen, die sich im Wesentlichen auf Zugangsbeschränkungen und -kontrollen zum Betriebsgelände und zu Schiffen sowie die Überwachung der Anlage, der sich darauf befindlichen Ladung und der sich an der Anlage befindlichen Schiffe konzentriert.

Als Grundlage für die Erstellung dieser Pläne dient eine durch die zuständige Behörde durchzuführende Risikobewertung bzw. Schwachstellenanalyse im Hinblick auf die eingangs genannten Gefahren.

Daneben sind die Betreiber einer Hafenanlage verpflichtet, einen Beauftragten zur Gefahrenabwehr (Port Facility Security Officer – PFSO) zu benennen, der den Anforderungen des ISPS – Codes entspricht, d.h. über einschlägige Kenntnisse und eine entsprechende Ausbildung verfügen muss.

Die Position des PFSO kann allerdings auch an einen externen Fachmann übertragen werden, der auch mehrere Hafenanlagen betreuen kann.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für alle Betreiber von Hafenanlagen im o.g. Sinne obligatorisch.

Wir helfen Ihnen, die aktuellen und zukünftigen internationalen Regelungen und Anforderungen des ISPS - Codes zu erfüllen. Kontakten Sie uns, wir informieren Sie gerne unverbindlich über alle notwendigen Schritte.